Kompetente und fundierte Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann nicht kostenfrei erfolgen. Grundlage für die Gebühren eines Rechtsanwaltes ist die Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).
In den häufigsten Fällen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.

Wenn Sie wünschen informieren wir Sie gern vorab, welche Kosten anfallen.

Wir empfehlen, im Konfliktfall bereits frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen. So können Ihre Rechte gewahrt und Risiken minimiert werden.

Im Allgemeinen werden für eine Erstberatung Gebühren in Höhe von 25 bis 190 € erhoben. Diese werden bei einer Beauftragung zu Ihren Gunsten auf die Gesamtkosten angerechnet.

Für Ratsuchende mit geringem Einkommen, z. B. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Dann ist von Ihnen für die Beratung lediglich eine Gebühr in Höhe von 10 € zu zahlen. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Rechtsanwaltshonorar wird dann vom Gericht übernommen. Wir sind gern bereit, vorab für Sie zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.